RECHTLICHES

AGB

AGB

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Stand: 27.09.2025

INHALTSÜBERSICHT

01 Geltungsbereich
02 Leistungen und Vertragsgegenstand
03 Angebot und Vertragsschluss
04 Mitwirkungspflichten des Kunden
05 Termine und Fristen
06 Leistungserbringung und Beizug Dritter
07 Preise und Zahlungsbedingungen
08 Abnahme
09 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
10 Vertraulichkeit
11 Datenschutz und Auftragsbearbeitung
12 Gewährleistung und Mängel
13 Haftung
14 Laufzeit und Kündigung
15 Höhere Gewalt
16 Referenznennung
17 Änderungen dieser AGB
18 Schlussbestimmungen

01 Geltungsbereich
02 Leistungen und Vertragsgegenstand
03 Angebot und Vertragsschluss
04 Mitwirkungspflichten des Kunden
05 Termine und Fristen
06 Leistungserbringung und Beizug Dritter
07 Preise und Zahlungsbedingungen
08 Abnahme
09 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
10 Vertraulichkeit
11 Datenschutz und Auftragsbearbeitung
12 Gewährleistung und Mängel
13 Haftung
14 Laufzeit und Kündigung
15 Höhere Gewalt
16 Referenznennung
17 Änderungen dieser AGB
18 Schlussbestimmungen

01

Geltungsbereich

Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge und Leistungen der systemlink GmbH, Seeguetstrasse 8, 8804 Au ZH (nachfolgend «systemlink»), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»).

1.2 Die AGB richten sich ausschliesslich an Unternehmen, selbständig Erwerbende, Behörden und juristische Personen. Ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzrechts findet nicht statt.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn systemlink ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge und Leistungen der systemlink GmbH, Seeguetstrasse 8, 8804 Au ZH (nachfolgend «systemlink»), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»).

1.2 Die AGB richten sich ausschliesslich an Unternehmen, selbständig Erwerbende, Behörden und juristische Personen. Ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzrechts findet nicht statt.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn systemlink ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

02

Leistungen und Vertragsgegenstand

Leistungen und Vertragsgegenstand

2.1 systemlink erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Marketing- und Tracking-Infrastruktur (z. B. Google Tag Manager, Server-Side Tagging, Google Analytics 4, Meta Conversions API), CRM-Systeme, Prozess- und Fulfillment-Automatisierung sowie individuelle KI- und Softwarelösungen.

2.2 Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Projektvertrag (nachfolgend «Einzelvertrag»). Bei Widersprüchen geht der Einzelvertrag diesen AGB vor.

2.3 Angaben auf der Website, in Prospekten oder in ROI-Prognosen sind unverbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

Nutzung von Google-Daten durch systemlink Marketing Ops (Internal Tool)

systemlink Marketing Ops greift nach ausdrücklicher Autorisierung des Nutzers auf Daten aus Google Ads, Google Analytics und Google Tag Manager zu. Der Zugriff dient der Prüfung, Verwaltung und Optimierung von Werbekonten, Tracking-Konfigurationen, Kampagnen, Conversion-Aktionen und zugehörigen Berichten für unsere Kunden.

Abhängig von den erteilten Berechtigungen kann die Anwendung Daten lesen sowie autorisierte Änderungen in den verbundenen Konten durchführen. Google-Zugangsdaten und Aktualisierungstoken werden geschützt gespeichert und nur zur Bereitstellung der vereinbarten Leistungen verwendet.

Google-Nutzerdaten werden nicht verkauft und nicht für unabhängige Werbezwecke verwendet. Eine Weitergabe erfolgt nur an beauftragte technische Dienstleister, soweit dies für Betrieb, Hosting und Sicherheit der Anwendung erforderlich ist, oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Der Zugriff kann jederzeit über die Sicherheitseinstellungen des Google-Kontos widerrufen werden. Nach Beendigung der Zusammenarbeit oder auf Anfrage werden gespeicherte OAuth-Zugangsdaten und nicht mehr benötigte Google-Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Die Nutzung und Übertragung von über Google APIs erhaltenen Informationen erfolgt gemäß der Google API Services User Data Policy, einschließlich der Limited-Use-Anforderungen.

2.1 systemlink erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Marketing- und Tracking-Infrastruktur (z. B. Google Tag Manager, Server-Side Tagging, Google Analytics 4, Meta Conversions API), CRM-Systeme, Prozess- und Fulfillment-Automatisierung sowie individuelle KI- und Softwarelösungen.

2.2 Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Projektvertrag (nachfolgend «Einzelvertrag»). Bei Widersprüchen geht der Einzelvertrag diesen AGB vor.

2.3 Angaben auf der Website, in Prospekten oder in ROI-Prognosen sind unverbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

Nutzung von Google-Daten durch systemlink Marketing Ops (Internal Tool)

systemlink Marketing Ops greift nach ausdrücklicher Autorisierung des Nutzers auf Daten aus Google Ads, Google Analytics und Google Tag Manager zu. Der Zugriff dient der Prüfung, Verwaltung und Optimierung von Werbekonten, Tracking-Konfigurationen, Kampagnen, Conversion-Aktionen und zugehörigen Berichten für unsere Kunden.

Abhängig von den erteilten Berechtigungen kann die Anwendung Daten lesen sowie autorisierte Änderungen in den verbundenen Konten durchführen. Google-Zugangsdaten und Aktualisierungstoken werden geschützt gespeichert und nur zur Bereitstellung der vereinbarten Leistungen verwendet.

Google-Nutzerdaten werden nicht verkauft und nicht für unabhängige Werbezwecke verwendet. Eine Weitergabe erfolgt nur an beauftragte technische Dienstleister, soweit dies für Betrieb, Hosting und Sicherheit der Anwendung erforderlich ist, oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Der Zugriff kann jederzeit über die Sicherheitseinstellungen des Google-Kontos widerrufen werden. Nach Beendigung der Zusammenarbeit oder auf Anfrage werden gespeicherte OAuth-Zugangsdaten und nicht mehr benötigte Google-Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Die Nutzung und Übertragung von über Google APIs erhaltenen Informationen erfolgt gemäß der Google API Services User Data Policy, einschließlich der Limited-Use-Anforderungen.

03

Angebot und Vertragsschluss

Angebot und Vertragsschluss

3.1 Ein unverbindliches Erstgespräch bzw. Audit begründet keinen Vertrag.

3.2 Angebote von systemlink sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen gültig.

3.3 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von systemlink oder durch Gegenzeichnung des Angebots durch den Kunden. Die Kommunikation per E-Mail gilt als schriftlich.

3.1 Ein unverbindliches Erstgespräch bzw. Audit begründet keinen Vertrag.

3.2 Angebote von systemlink sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen gültig.

3.3 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von systemlink oder durch Gegenzeichnung des Angebots durch den Kunden. Die Kommunikation per E-Mail gilt als schriftlich.

04

Mitwirkungspflichten des Kunden

Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt systemlink alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugänge (z. B. zu Konten, Systemen, Plattformen) sowie Ansprechpersonen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2 Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass deren Bearbeitung durch systemlink zulässig ist.

4.3 Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen zulasten des Kunden und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

4.1 Der Kunde stellt systemlink alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugänge (z. B. zu Konten, Systemen, Plattformen) sowie Ansprechpersonen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2 Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass deren Bearbeitung durch systemlink zulässig ist.

4.3 Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen zulasten des Kunden und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

05

Termine und Fristen

Termine und Fristen

5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Angegebene Umsetzungszeiträume (z. B. Richtwerte zur Projektdauer) sind unverbindliche Schätzungen.

5.2 Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von systemlink sowie unterlassene Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Angegebene Umsetzungszeiträume (z. B. Richtwerte zur Projektdauer) sind unverbindliche Schätzungen.

5.2 Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von systemlink sowie unterlassene Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

06

Leistungserbringung und Beizug Dritter

Leistungserbringung und Beizug Dritter

6.1 systemlink erbringt ihre Leistungen in der Regel remote. systemlink ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Dritte und Subunternehmer beizuziehen.

6.2 systemlink wählt eingesetzte Dritte sorgfältig aus. Für deren vertragsgemässe Leistung gelten die Haftungsbestimmungen dieser AGB (Ziffer 13).

6.1 systemlink erbringt ihre Leistungen in der Regel remote. systemlink ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Dritte und Subunternehmer beizuziehen.

6.2 systemlink wählt eingesetzte Dritte sorgfältig aus. Für deren vertragsgemässe Leistung gelten die Haftungsbestimmungen dieser AGB (Ziffer 13).

07

Preise und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie Spesen.

7.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

7.3 Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Support, Monitoring, laufende Optimierung) erfolgt die Verrechnung periodisch im Voraus. systemlink kann für Projekte angemessene Vorauszahlungen oder Teilzahlungen (Meilensteine) verlangen.

7.4 Bei Zahlungsverzug ist systemlink berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p. a. sowie Mahnspesen zu verlangen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

7.5 Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie Spesen.

7.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

7.3 Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Support, Monitoring, laufende Optimierung) erfolgt die Verrechnung periodisch im Voraus. systemlink kann für Projekte angemessene Vorauszahlungen oder Teilzahlungen (Meilensteine) verlangen.

7.4 Bei Zahlungsverzug ist systemlink berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p. a. sowie Mahnspesen zu verlangen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

7.5 Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

08

Abnahme

Abnahme

8.1 Soweit Werkleistungen geschuldet sind, prüft der Kunde das Arbeitsergebnis nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme innert 14 Arbeitstagen. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt oder nicht innert Frist schriftlich wesentliche Mängel rügt.

8.1 Soweit Werkleistungen geschuldet sind, prüft der Kunde das Arbeitsergebnis nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme innert 14 Arbeitstagen. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt oder nicht innert Frist schriftlich wesentliche Mängel rügt.

09

Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

9.1 Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

9.2 An vorbestehendem Know-how, Konzepten, Methoden, Templates, Bibliotheken und wiederverwendbaren Komponenten behält systemlink sämtliche Rechte. systemlink darf solches Know-how für andere Projekte weiterverwenden.

9.3 Für eingesetzte Open-Source- oder Drittsoftware gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.

9.1 Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

9.2 An vorbestehendem Know-how, Konzepten, Methoden, Templates, Bibliotheken und wiederverwendbaren Komponenten behält systemlink sämtliche Rechte. systemlink darf solches Know-how für andere Projekte weiterverwenden.

9.3 Für eingesetzte Open-Source- oder Drittsoftware gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.

10

Vertraulichkeit

Vertraulichkeit

10.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, nicht offenkundigen Informationen vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.

10.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, nicht offenkundigen Informationen vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.

11

Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Datenschutz und Auftragsbearbeitung

11.1 Beide Parteien halten die anwendbaren Datenschutzvorschriften ein, insbesondere das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und, soweit anwendbar, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

11.2 Soweit systemlink im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, schliessen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsbearbeitung (AVV/ADV) ab, der Vorrang vor entgegenstehenden Regelungen dieser AGB hat.

11.1 Beide Parteien halten die anwendbaren Datenschutzvorschriften ein, insbesondere das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und, soweit anwendbar, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

11.2 Soweit systemlink im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, schliessen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsbearbeitung (AVV/ADV) ab, der Vorrang vor entgegenstehenden Regelungen dieser AGB hat.

12

Gewährleistung und Mängel

Gewährleistung und Mängel

12.1 systemlink erbringt ihre Leistungen fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt.

12.2 Der Kunde rügt erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innert der Abnahmefrist, schriftlich und nachvollziehbar. systemlink hat das Recht zur Nachbesserung innert angemessener Frist.

12.3 systemlink leistet keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (insbesondere ROI-Prognosen), für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktion oder Richtlinien von Drittplattformen (z. B. Google, Meta, Microsoft) sowie für Beeinträchtigungen infolge von Änderungen an deren Schnittstellen (APIs) oder Nutzungsbedingungen.

12.1 systemlink erbringt ihre Leistungen fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt.

12.2 Der Kunde rügt erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innert der Abnahmefrist, schriftlich und nachvollziehbar. systemlink hat das Recht zur Nachbesserung innert angemessener Frist.

12.3 systemlink leistet keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (insbesondere ROI-Prognosen), für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktion oder Richtlinien von Drittplattformen (z. B. Google, Meta, Microsoft) sowie für Beeinträchtigungen infolge von Änderungen an deren Schnittstellen (APIs) oder Nutzungsbedingungen.

13

Haftung

Haftung

13.1 systemlink haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet systemlink nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden; die gesamte Haftung ist in diesem Fall auf 5’000 CHF begrenzt.

13.3 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Datenverlust ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Der Kunde ist für die regelmässige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

13.4 systemlink haftet nicht für Leistungen, Ausfälle oder Änderungen von Drittanbietern und Plattformen. Eine allfällige Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR) wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.

13.1 systemlink haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet systemlink nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden; die gesamte Haftung ist in diesem Fall auf 5’000 CHF begrenzt.

13.3 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Datenverlust ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Der Kunde ist für die regelmässige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

13.4 systemlink haftet nicht für Leistungen, Ausfälle oder Änderungen von Drittanbietern und Plattformen. Eine allfällige Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR) wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.

14

Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigung

14.1 Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

14.2 Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Support und Optimierung) haben eine Laufzeit von minimum 6 Monaten und können mit einer Frist von 1 Monat schriftlich auf das Laufzeitende gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängern sie sich um jeweils dieselbe Dauer.

14.3 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bei Vertragsbeendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

14.1 Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

14.2 Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Support und Optimierung) haben eine Laufzeit von minimum 6 Monaten und können mit einer Frist von 1 Monat schriftlich auf das Laufzeitende gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängern sie sich um jeweils dieselbe Dauer.

14.3 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bei Vertragsbeendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

15

Höhere Gewalt

Höhere Gewalt

15.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Drittplattformen, behördliche Massnahmen) befreien die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht. Verzögerungen daraus begründen keine Schadenersatzansprüche.

15.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Drittplattformen, behördliche Massnahmen) befreien die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht. Verzögerungen daraus begründen keine Schadenersatzansprüche.

16

Referenznennung

Referenznennung

16.1 systemlink ist berechtigt, den Kunden mit Name und Logo als Referenz zu nennen (z. B. auf Website und in Präsentationen), soweit der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

16.1 systemlink ist berechtigt, den Kunden mit Name und Logo als Referenz zu nennen (z. B. auf Website und in Präsentationen), soweit der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

17

Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB

17.1 systemlink kann diese AGB anpassen. Für laufende Dauerverträge werden Änderungen dem Kunden mitgeteilt; sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht. Für neue Verträge gilt die jeweils aktuelle Fassung.

17.1 systemlink kann diese AGB anpassen. Für laufende Dauerverträge werden Änderungen dem Kunden mitgeteilt; sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht. Für neue Verträge gilt die jeweils aktuelle Fassung.

18

Schlussbestimmungen

Schlussbestimmungen

18.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt.

18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende zulässige Regelung.

18.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von systemlink auf Dritte übertragen.

18.4 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

18.5 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der systemlink GmbH, Gerichtsstand Zürich. systemlink ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.

Stand: 07_2026

18.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt.

18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende zulässige Regelung.

18.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von systemlink auf Dritte übertragen.

18.4 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

18.5 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der systemlink GmbH, Gerichtsstand Zürich. systemlink ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.

Stand: 07_2026

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© 2026 systemlink GmbH · Zürich

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